Der fünfte Trennungsversuch
Seit 1705
hatten die Bewohner des Dorfes Balzfeld insgesamt vier Versuche unternommen,
sich von der aus Horrenberg, Balzfeld, Unterhof und Oberhof bestehenden Gemeinde
Horrenberg zu lösen und die politische Selbständigkeit zu erlangen. Obwohl das
Begehren der Balzfelder nach einer eigenständigen Gemeinde 1850 vom badischen
Innenministerium endgültig abgewiesen worden war, blieb der Wunsch nach einer
Trennung von Horrenberg weiterhin bestehen. So verwundert es nicht, daß das Dorf
gut 50 Jahre nach dem letzten gescheiterten Versuch einen fünften Anlauf zur
Erreichung des begehrten Zieles nahm. 1871 hatte das Bezirksamt noch einmal
schriftliche festgehalten, daß Horrenberg und Balzfeld zwar gesonderte
Gemarkungen, aber eine gemeinschaftliche Vermögensverwaltung hätten. 1896 wurden
die bis dahin gesonderten Gemarkungen von Horrenberg und Balzfeld von den
zuständigen Behörden gegen den Widerstand der Balzfelder zur 776 Hektar großen
Gemarkung Horrenberg-Balzfeld vereinigt. Damit nicht genug, zeigten die
Horrenberger den Balzfeldern bei der Bürgerausschußwahl 1899, daß sie wegen der
größeren Einwohnerzahl ihres Dorfes bei allen Wahlen bestimmen konnten, welche
Kandidaten in die Gemeindegremien einzogen. Da die von Horrenbergern dominierte
Gemeindeverwaltung sich laut Erkenntnis des Bezirksamtes mehr vom
Lokalpatriotismus als von demokratischen Grundsätzen leiten ließ, sollten die 40
Ausschußmitglieder von der Bevölkerung der beiden Dörfern gemeinsam gewählt
werden. Bei den Wahlen hatte jeder stimmberechtigte Bürger entsprechend der Zahl
der zu wählenden Ausschußmitglieder 40 Stimmen. Horrenberg und Balzfeld stellten
zwar je 40 Kandidaten auf, doch hatten wegen der in Horrenberg höheren
Wählerzahl alle 40 Horrenberger Kandidaten mehr Stimmen als die 40 Kandidaten
aus Balzfeld. Offenbar hatte niemand einen Kandidaten aus dem jeweiligen
Nachbardorf gewählt. So kamen alle 40 Bürgerausschußmitglieder aus Horrenberg
und keiner aus Balzfeld. Das Bezirksamt griff nach Bekanntwerden des
undemokratischen Wahlergebnisses ein und ließ die Wahl nach Orten getrennt noch
einmal wiederholen. Dabei durften die Balzfelder in nunmehr getrennter Wahl
entsprechend ihrer Bevölkerungszahl 18 Ausschußmitglieder wählen, während den
Horrenbergern 22 Ausschußsitze zugesprochen wurden. Durch ihr unfaires Verhalten
hatten die Horrenberger den alten Wunsch der Balzfelder nach politischer
Selbständigkeit erneut geweckt. Am 28. Februar 1901 unterschrieben 69 Balzfelder
Bürger den Antrag um Auflösung der bestehenden vereinigten Gemeinde
Horrenberg-Balzfeld kombiniert mit dem Antrag, die Gemeinde Balzfeld als neue
selbständige Gemeinde zu erklären. Sie legten das Schriftstück dem Bezirksamt
Wiesloch vor, das als Grund für den Wunsch auf Selbständigkeit den Wert des ganz
auf Balzfelder Gemarkung liegenden Gemeindewaldes vermutete. Bei alleiniger
Verfügungsgewalt hätte er einer eigenständigen Gemeinde Balzfeld einen guten
Teil des Gemeindehaushaltes finanziert. Das Bezirksamt sandte dem
Bürgermeisteramt Horrenberg daraufhin einen Fragebogen zu, durch den alle Fragen
bezüglich der Beziehungen der beiden Dörfer untereinander geklärt werden
sollten. Als nach fast acht Monaten immer noch keine Antwort eingegangen war,
vermutete das Bezirksamt folgerichtig eine absichtliche Verzögerung seitens das
von Horrenbergern dominierte Gemeinderates und des aus Horrenberg stammenden
Bürgermeisters Franz Epp. Man sandte ein geharnischtes Schreiben an die
Gemeindeverwaltung und drohte den Verantwortlichen mit einem
Disziplinarverfahren. Für die Abgabe des Fragebogens setzte man Bürgermeister
Epp eine Frist von vier Tagen, der er unter diesen Umständen schleunigst
nachkam. Aus dem Fragebogen geht hervor, daß Balzfeld im Jahr 1901 419 Einwohner
zählte. Ihnen standen 499 Horrenberger gegenüber. Somit besaß Horrenberg zwar
die größere Zahl an Einwohnern, doch konnte Balzfeld mit 562 Hektar gegenüber
Horrenberg mit 287 Hektar die weitaus größere Gemarkung vorweisen. Die
Gesamtgemeinde war zu damaligen Zeitpunkt vollkommen schuldenfrei. Das
Steueraufkommen des Dorfes Balzfeld lag wegen der günstigeren Betriebsgröße der
dortigen Bauernhöfe etwas höher als das des Dorfes Horrenberg. Im zweimal
wöchentlich tagenden Gemeinderat besaßen Horrenberg und Balzfeld je drei
Stimmen, doch gab der aus Horrenberg stammende Bürgermeister mit seiner Stimme
bei allen strittigen Fragen den Ausschlag. Außerdem wurmte die Balzfelder, daß
sich ihre Gemeinderäte zu den Sitzungen stets nach Horrenberg ins Rathaus
begeben mußten. Das führte im Sommer für die Balzfelder zu einem angeblich
unzumutbaren Zeitverlust bei den landwirtschaftlichen Arbeiten, während ihnen im
Winter der Weg auf Grund der Wetterverhältnisse zu unangenehm war. Aus dem
Schriftverkehr geht eindeutig hervor, daß sich die Balzfelder, ob zu Recht oder
zu Unrecht, von den Horrenbergern stets ungleich behandelt fühlten. Als Beweis
für die an ihnen verübten Ungerechtigkeiten führten die Balzfelder an, daß neben
dem Bürgermeister auch der Ratschreiber, der Gemeinderechner, der Waisenrat und
die beiden Waldhüter aus Horrenberg stammten. Nach Balzfelder Meinung brachte
dem Dorf die Vereinigung mit Horrenberg nur Unannehmlichkeiten. Für die
Balzfelder, so heißt es unter anderem im Antrag auf Selbständigkeit, sei es
nichts Angenehmes, sich bei notariellen Geschäften ins Rathaus nach Horrenberg
begeben zu müssen. Das Bezirksamt zeigte sich den Argumenten der Balzfelder
durchaus zugänglich und forderte beim Generallandesarchiv Karlsruhe die Akten
der vier bisherigen Verfahren auf Selbständigkeit an. Eine vor Ort durchgeführte
Untersuchung ergab, daß viele Beschwerden der Balzfelder durchaus berechtigt
waren. So bemängelte der Bezirksamtmann, daß es im Horrenberger Rathaus keine
festen Sprechstunden gab, so daß sich die Bewohner Balzfelds nur auf gut Glück
dorthin begeben konnten. Ferner stellte man fest, daß die Gemeindeverwaltung nur
die Gräben in Horrenberg von einem Gemeindearbeiter reinigen ließ, während in
Balzfeld die jeweiligen Anrainer die Gräben zu putzen hatten. Eine Auflistung
des Vermögens ergab, daß dem Dorf Balzfeld der ganze Gemeindewald sowie einiges
an Ackerland und Wiesen, der Turnplatz und der Friedhof gehörten. Die Gemeinde
Horrenberg besaß an Liegenschaften in Horrenberg das Schul- und Rathaus, das
Feuerlöschrequisitenhaus, die Hirtenwohnung, ein Wohnhaus mit Wachstube und ein
Wohnhaus mit Schuppen, das als Armenhaus diente. In Balzfeld besaß die Gemeinde
ein Wohnhaus mit Scheuer und Stallungen, das Schulhaus, das Wachhaus, das
Armenhaus, die Hirtenwohnung sowie das Gestühl und den Glockenstuhl der Kirche.
Überrascht zeigte sich das Bezirksamt davon, daß die Stimmung in Horrenberg
durchaus nicht gegen eine Trennung von Balzfeld war. Der Gemeinderat schlug eine
Aufteilung des Vermögens gemäß der Einwohnerzahl der beiden Dörfer von und
verlangte einen neuen Zuschnitt der Gemarkungen. Die Horrenberger erhofften sich
für den Fall einer politischen Trennung gleichzeitig die von ihnen erstrebte
kirchliche Trennung von Balzfeld. So stimmten die Vertreter der beiden Dörfer
schließlich der Aufnahme von Vorverhandlungen zur Aufteilung des
Gemeindevermögens zu. Nach einem Ortstermin leitete das Bezirksamt Wiesloch den
"Antrag auf politische Selbständigkeit des Dorfes Balzfeld" befürwortend an das
Großherzogliche Innenministerium in Karlsruhe weiter. Am 17. April 1902 begab
sich der Großherzoglich-Badische Landeskommissär Pfisterer nach Horrenberg, um
sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen und um mit Absandten beider
Dörfer zu verhandeln. Anschließend verfertigte er eine Stellungnahme für das
Ministerium des Inneren. Darin stellte er fest, daß sowohl Horrenberg als auch
Balzfeld jeweils für sich eine Gemarkung, einen Polizeidiener, einen Feldhüter,
einen Leichenschauer, eine Hebamme, einen Steinsetzer, einen Abdecker, eine
Farrenhaltung mit je zwei Farren (Zuchttieren), eine Eberhaltung, eine Schule,
eine Gemeindewaage sowie eine Feuerspritze besaßen. Die Zustimmung der
Horrenberger Gemeinderäte zu der angestrebten Trennung erwartete Pfisterer nur
für den Fall, daß Horrenberg gleichzeitig zu einer eigenen Kirchspielgemeinde
mit eigener Kirche und eigener Pfarrei gemacht würde. Der von Horrenberg
gewünschte Friedhof kam nach seiner Ansicht ebenfalls nur für den Fall einer
kirchlichen Selbständigkeit in Frage, denn eine Totenmesse in Balzfeld mit
anschließender Beerdigung in Horrenberg hielt er nicht für möglich. Den
Balzfeldern rang Pfisterer das Zugeständnis ab, den Horrenberger Bürgermeister
auch in Zukunft als Standesbeamten für Balzfeld anzuerkennen. Insgesamt gab der
Landeskommissär eine positive Stellungnahme zu Gunsten der Balzfelder ab und
schloß sich dem Votum des Bezirksamtes an. Bei einer Trennung sollten zwei
Gemeinden entstehen, die mit Tairnbach, Rotenberg oder Malschenberg zu
vergleichen gewesen wären. Am 18. Juli 1902 stellte das Ministerium des Inneren
seine Zustimmung für den Fall in Aussicht, daß zwischen den beiden Ortschaften
völliges Einverständnis über die Trennung des Gemeindevermögens bestehe. Eine
Trennung sei nicht möglich, wenn der auf Balzfelder Gebiet liegende Gemeindewald
gemeinschaftliches Eigentum bleibe, da andauernder Streit zu erwarten sei. Zur
Frage der kirchlichen Selbständigkeit Horrenbergs verwies das Innenministerium
auf die alleinige Zuständigkeit der katholischen Kirche. Am 6. Oktober 1902
hielt Oberamtmann Dr. Klotz vom Bezirksamt Wiesloch in Horrenberg und Balzfeld
getrennte Bürgerversammlungen ab. Im Anschluß daran stimmten die Balzfelder
einstimmig für eine Trennung, die Horrenberger waren wegen der nicht geklärten
Frage einer kirchlichen Trennung einstimmig dagegen. Gleichzeitig gaben die
Horrenberger zu verstehen, daß bei Schaffung einer eigenen Kirchengemeinde eine
Änderung der ablehnenden Haltung möglich sei. Daraufhin lehnte das
Innenministerium trotz der positiven Stellungnahmen der unteren und mittleren
Behörden wegen Unmöglichkeit der Einigung zwischen den beiden Orten das
Trennungsgesuch der Balzfelder ab. Am 29. August 1903 teilte das Ministerium des
Inneren den Antragstellern die Gründe für die Ablehnung ihres Gesuches mit:
Nachdem keine Einigung zwischen den beiden Orten herbeigeführt wurde, muß die
Trennung als undurchführbar erscheinen. Wir können uns daher zu einer weiteren
Verfolgung der Angelegenheit zunächst nicht veranlaßt sehen. Der Balzfelder
Stabhalter Johannes Blum mußte den enttäuschten Bürgern Balzfelds den nhalt des
Erlasses durch Vorlesen bekanntmachen.
Der sechste Trennungsversuch
1907 sollte die Balzfelder
Pfarrkirche gegen den Willen der Horrenberger vergrößert weden. Da die
Horrenberger Gemeinderäte bei einer Vergrößerung der Kirche in Balzfeld ihr
Hoffnungen auf einen Kirchenbau in Horrenberg schwinden sahen, versuchten sie
das Bauvorhaben mit allen Mitteln zu verhindern. So fand sich nun plötzlich in
auch Horrenberg eine Mehrheit für die völlige politische und kirchliche Trennung
von Balzfeld und Horrenberg. Mit dem Ende des Steites um die Vergrößerung der
Kirche ließen die Bestrebungen nach politischer Trennung vorübergehend nach.
1909 konnte das Bezirksamt feststellen: Was die Frage der Lostrennung
Balzfelds von Horrenberg betrifft, die schon seit zwei Jahrhunderten den
Gegenstand eines lebhaften Kampfes bildet, so haben sich zur Zeit die Gemüter
beruhigt. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, wann die Frage erneut
angeschnitten werden wird.
Tatsächlich lebte der alte Steit nach dem
Ersten Weltkrieg wieder auf. Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage
in den Inflationsjahren von 1921 bis 1923 machte sich erneut Mißgunst unter den
Dorfbewohnern breit, da man in Balzfeld die knappen öffentlichen Mittel
ungerecht verteilt sah. So stellten die Balzfelder ihren sechten Antrag auf
politische Selbständigkeit. Der Bezirksinspektor schrieb dazu in seiner
Stellungnahme: Bedeutsam für die Gemeinde ist der bald verborgen bald offen
auftretende Streit zwischen dem Ortsteil Horrenberg und dem Ortsteil Balzfeld.
Horrenber hat das Rathaus, Balzfeld die Kirche. Die Horrenberger haben sich
einen Friedhof angelegt, da sie nicht mehr in Balzfeld begraben sein wollen. Nun
wollen sie an den Bau einer Kirche gehen. die natürlich prächtiger werden muß
als die Balzfelder Kirche. Das Bezirksamt versah den Bericht mit dem
Hinweis, daß die gegewärtigen Zeiten eher zur Vereinigung als zur Trennung von
Gemeinden angetan seien. In den folgenden Jahren scheiterten sämtliche
Verhandlungen zwischen Horrenberg und Balzfeld bezüglich einer Trennung an der
Frage der gegenseitigen Gemarkunsgrenze. Als auch noch der Oberhof und der
Unterhof größere Selbständigkeit zu erlangen suchten, riß dem Badischen
Innenministerim der Geduldsfaden. Mit Schreiben vom 28. April 1932 teilte der
Minister des Inneren mit: Nachdem eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden
nicht zustande gekommen ist, wird die Vereinigung des Hauptortes Horrenberg und
der Nebenorte Balzfeld, Oberhof und Unterhof zu einer einfachen Gemeinde
Horrenberg unter Aufhebung der gegenseitigen Gemarkungsgrenzen mit Wirkung vom
1. Juli 1932 angeordnet. Damit war das Thema Selbständigkeit wieder einmal
zu den Akten gelegt.
Der siebte Trennungsversuch
1961 begann nach einem nur kurz
verfolgten Versuch im Jahr 1947 der wohl letzte Anlauf der Balzfelder, die
kommunalpolitische Unabhängigkeit zu erlangen. Die Balzfelder versuchten sich
unter Federführung von Gemeinderat Alois Knopf erneut von Horrenberg zu lösen.
Zu einer Bürgerversammlung, auf der über die Ausgemeindung gesprochen werden
sollte, lud man auch Landrat Georg Steinbrenner ein. Zur Enttäuschung der
Balzfelder Bevölkerung teilte er den Bürgern jedoch mit, daß keine Regierung und
kein Landtag einer Selbständigkeit zustimmen werde. Das Steueraufkommen des
finanzschwachen Dorfes sei so gering, daß eine selbständige Gemeinde Balzfeld
ständig der finanziellen Hilfe des Landes bedürfen würde. Trotz dieses
Rückschlages ließen sich die Balzfelder nicht von ihrem Vorhaben abbringen und
strebten durch einen eigens zu diesem Zweck gegründeten Heimatverein unter
Vorsitz von Willi Fuchs nach Unabhängigkeit. Der Heimatverein entfaltete sofort
verschiedene Aktivitäten wie die Durchführung eines Sommertagszuges oder ein
Dorffest am Osterberg, um die Eigenständigkeit des Dorfes herauszustellen. Bald
kam es zu polemischen Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern der
Ausgemeindung. Gegen die gerade anstehende Flurbereinigung setzten sich die
Balzfelder heftig zur Wehr, da das Flurbereinigungsamt die von ihnen geforderte
Festlegung einer Gemarkungsgrenze zwischen Horrenberg und Balzfeld ablehnte. Im
Gegenzug verweigerte der Gemeinderat dem Heimatverein einen Zuschuß zu seinem
gerade im Druck befindlichen Heimatbuch. Der Streit um den Standort der in
Horrenberg zu bauenden neuen Schule brachte zusätzlichen Zündstoff, da die
Balzfelder sich von den Horrenbergern wieder einmal übervorteilt und
fremdbestimmt fühlten. Am 12. September 1964 gründeten sie auf einer
Bürgerversammlung einen Ausgemeindungsausschuß, dessen Mitglieder von den
Einwohnern gewählt wurden. Der Ausschuß stellte beim Landratsamt Antrag auf
Ausgliederung aus der Gemeinde Horrenberg und die Bildung einer selbständigen
Gemeinde Balzfeld.
Der von 85 Prozent der Balzfelder Wahlberechtigten
unterschriebene Ausgliederungsantrag gründete sich auf angebliche historische
Fakten sowie auf die Benachteiligung Balzfelds durch die Horrenberger Verwaltung
und die Nichtberücksichtigung bei der Erschließung von Baugebieten. Die
historischen Fakten untermauerte man durch ein vom Heimatverein in Auftrag
gegebenes Heimatbuch, das der im Generallandesarchiv Karlsruhe tätige Archivrat
Alfons Schäfer verfaßt hatte. Im November 1964 fand im Horrenberger Gasthaus Zum
Hirsch eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, auf der über den
Ausgemeindungsantrag debattiert und abgestimmt werden sollte. Bürgermeister Hugo
Epp hatte das Begehren in einer persönlichen Stellungnahme für das Landratsamt
bereits kategorisch abgelehnt. Der Gemeinderat lehnte den Antrag nach heftiger
Debatte mit acht zu zwei Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls ab. Dennoch
trafen sich im Dezember je fünf Vertreter aus Horrenberg und Balzfeld, um über
das gegenseitige Verhältnis zu verhandeln.
Bei der Aufstellung der Listen für
die 1965 anstehenden Gemeinderatswahl gab es den nächsten Eklat, der in der
Aufstellung von zwei verschiedenen CDU-Listen gipfelte, denen jeweils die Gegner
beziehungsweise die Befürworter einer Trennung angehörten. Im Dezember 1965
leitete das Landratsamt Heidelberg den Antrag auf kommunalpolitische
Selbständigkeit mit einer ablehnenden Stellungnahme an das Regierungspräsidium
Karlsruhe weiter, das den Antrag dem Innenministerium in Stuttgart vorlegte. Am
17. Oktober 1966 lehnte das Innenministerium Baden-Württemberg den Antrag
rundweg ab und beschloß, keinen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag
einzubringen. In der Begründung heißt es, daß die Ausgemeindung dem Gemeinwohl
nicht diene und sowohl Horrenberg als auch Balzfeld so finanzschwach seien, daß
sie zukünftige ständig auf Zuschüsse aus Landesmitteln angewiesen sein
würden.
Wenige Jahre später ging es im Zuge der baden-württembergischen
Gemeindereform nur noch darum, von welcher größeren Gemeinde man eingemeindet
werden würde. Im Zuge der baden-württembergischen Gemeindereform im Jahr 1972
konnten die Balzfelder den Horrenbergern nach fast dreihundert Jahren dann doch
noch ihren politischen Willen aufzwingen. Während die Horrenberger mit knapper
Mehrheit für eine Vereinigung mit Wiesloch stimmten, führten die Stimmen aus
Balzfeld zur Vereinigung mit Dielheim.
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